1.
Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits
liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir
nicht an, auch wenn wir Aufträge
ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu
widersprechen. Unsere Bedingungen gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners
als anerkannt. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten
und ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2.
Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der
Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden.
Zum wirksamen Vertragsabschluss ist
unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.
Diese wird durch Lieferung und / oder
Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unserer Geschäftsbedingungen
bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildung, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem
Kunden überlassene Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Derartige
Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn
sie auf DIN- und / oder sonstige
Normen Bezug nehmen. Die unterliegen einer ständigen Fortentwicklung.
Hieraus resultierende geringfügige
Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt,
sofern sie die Verwendbarkeit bzw.
Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und
gelten als Vertragsgemäße Erfüllung.
3.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser
Firmensitz. Soweit wir Waren ausliefern oder versenden,
erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen
sind zulässig und können vom
Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert
werden wird oder die Teillieferung
für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene
Nachfrist von mindestens
4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB
Gebrauch machen kann.
4.
Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens
14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge
bedürfen der Schriftform.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung
anerkennen oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung
mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 2% über den jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich in Rechung zu stellen.
Der Nachweis eines höheren oder
geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
5.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Andernfalls können insoweit keine
Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise
kostenlos nachbessern bzw. eine
kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche
fehlschlagen,
ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung
zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
das schadhafte Produkt oder Teil desselben
zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte
Produkt zum Zwecke der
Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und / oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des
Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung,
es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu
den vorgenannten Arbeiten steht.
6.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und
Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, als Vorbehaltsware und
somit unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder
mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt
er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir
nehmen diese Abtretung an.
Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten
Betrag zzgl. eines
Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, sofern
ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die im zuvor bezeichneten Absatz
beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen.
Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere
Verpfändung oder Sicherungsübereignung,
ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns
zu verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes,
zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner
der an uns abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind
ermächtigt, den Schuldnern die
Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung
um mehr als 10%, so sind wir in soweit
zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.
7.
Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven
Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit
nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft
fällt.
Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners
liegende Schäden haften wir
nicht.
Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche
Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
einheitlichen Kaufgesetze.
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
so ist Schweinfurt der ausschließliche
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit
der Übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt,
die wirtschaftlich und in ihrer
Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Hinweis:
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert,
jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
AGB: